Kein Mindestbetrag für geduldete Kontoüberziehung
Pauschale Beträge, die Banken bei überzogenem Dispo-Kredit des Girokontos verlangen, benachteiligen die Kontoinhaber unangemessen.
Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 25. Oktober 2016 (Az. XI ZR 9/15). Es betrifft konkret eine Bank, in einem ähnlichen Verfahren gegen eine zweite Bank bekam die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen ebenfalls Recht. Es ist davon auszugehen, dass die Urteile Auswirkungen auf die gesamte Bankenbranche haben werden. Pauschale Beträge stünden im Widerspruch zur gängigen Regelung, nach der Entgelte für Darlehen von dessen Laufzeit abhängen sollten, so die Begründung der Richter. Sie bemängelten weiterhin, dass feste Entgelte speziell bei geringfügigen, kurzen Überziehungen zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen.
Quelle: Urteil und Pressemeldung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2016, Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15.
Kontakt
Ass. jur. Horst Vinnschen
Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Basteiwall 13
48653 Coesfeld
Telefon 02541-8438-10
Telefax 02541-8438-29
E-Mail: makler@vinnschen.com
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 09:00 - 17:00 Uhr
Mittagspause: 13:00 - 14:00 Uhr
Freitags: 09:00 - 14:00 Uhr