Hausrat-Versicherung - Hausrat gegen Wetterextreme absichern

Die Flutkatastrophe im Ahrtal und in der Eifel im Sommer 2021 ist noch in guter Erinnerung. In der Berichterstattung standen vor allem zerstörte Häuser im Fokus. Dass Wasser und Schlamm auch den Hausrat der Betroffenen zerstört haben, war weniger präsent.

 

Dabei haben die Versicherer neben 91.000 Schäden an Wohngebäuden, 40.000 an Kfz und 28.000 an Firmen auch 54.000 Fälle, die die Hausratversicherung betreffen. Schäden in Höhe von 700 Millionen Euro sind dabei entstanden. Klassische Hausratversicherungen übernehmen Schäden durch derartige Unwetterkatastrophen in der Regel nicht. Dafür muss – wie auch in der Wohngebäudeversicherung – eine extra Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden. 

Auch Hausratschäden können existenzgefährdend sein 

Wohngebäude sind zwar von Schäden durch Extremwetterereignisse stärker betroffen als Hausrat, aber schwere Schäden am mobilen Eigentum zum Beispiel nach einer Überschwemmung können auch schnell existenzgefährdend sein. Denn der Hausrat stellt neben Immobilienbesitz meistens einen großen Vermögenswert dar. Außerdem gibt es Schäden nach Überschwemmungen nicht nur in Gewässernähe – auch ein Rückstau nach Starkregenereignissen kann Extremwetterschäden verursachen. Viele Menschen unterschätzen dieses Risiko und schließen den wichtigen Extremwetterschutz bei ihrer Hausratversicherung nicht mit ab. Fragen Sie Ihren Makler. Er wird Sie umfassend über die Risiken für Ihren Hausrat durch Hochwasser und Rückstau aufklären. 

Unberechenbare Wetterlagen 

Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu völlig unberechenbaren Wetterlagen. Vor allem Starkregen sorgt oft für Überschwemmungen, nicht selten weitab von großen Flüssen. Die weit verbreitete Meinung, dass Elementarschutz weit entfernt von Gewässern unnötig ist, ist daher ein verhängnisvoller Irrtum. Wer einen Zusatzbaustein zu seiner Hausratversicherung gegen Elementarschäden kauft, ist gegen folgende Risiken versichert: Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Lawinenabgang und Schneedruck sowie Vulkanausbruch. Werden Gegenstände beschädigt, kommt die Versicherung in der Regel für den Neuwert des zerstörten Eigentums auf. Sind Reparaturen möglich und erforderlich, werden diese Kosten erstattet, ebenso für die Entsorgung. 

Kontakt

Ass. jur. Horst Vinnschen
Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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