Gesichert gelagert
Möbel, die wegen eines Todesfalls, eines Zusammenzugs oder der Anschaffung einer neuen Innenausstattung früher verkauft oder abgegeben wurden, werden heute oft in speziellen Lagerräumen „geparkt“.
Diese sogenannte „Self-storage-Lager“ oder „Self-storage-Boxen“ bieten geschützten und relativ preiswerten Lagerraum für befristete Zeiträume. Der Mietpreis hängt u. a. von der Größe des Lagerraums sowie von der Mietdauer ab. Die Anbieter der Lager werben häufig mit umfassenden Sicherungsmaßnahmen, mit denen sie das Vertrauen der Kundschaft gewinnen möchten.
Einige Vermieter der Lagerboxen haben dennoch passende Versicherungen gleich zur Hand. Entweder als freiwillig buchbare Ergänzung, teils sogar als zwingende Voraussetzung für das zustande kommen des Mietvertrags. Schutz für Eingelagertes bietet aber auch schon eine eventuell vorhandene Hausratversicherung über die sogenannte Außenversicherung. Allerdings gilt einschränkend, dass der Versicherungsschutz sowohl der Höhe nach als auch zeitlich begrenzt sein kann. Hier hilft ein Blick ins Kleingedruckte oder ein Gespräch mit dem Versicherungsmakler. Wirklich wertvolle Gegenstände sollten angemessen versichert werden.
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Ass. jur. Horst Vinnschen
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